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Die unechte Erbschaftsteuerversicherung | ||
Die Erbschaftsteuerversicherung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen im ErbfallDas "Erbschaftsteuerrisiko" konnte früher durch eine "echte" Erbschaftsteuerversicherung abgedeckt werden, bei der das Finanzamt aus der Todesfallsumme bezugsberechtigt war. Heute läßt sich das Erbschaftsteuerrisiko nur durch eine unechte Erbschaftsteuerversicherung abdecken. Ihre Beiträge sind immer noch bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge abzugsfähig. Dies dürfte in den meisten Fällen jedoch sehr schwierig sein, da die Beiträge zur Sozialversicherung (v.a. Rentenversicherung) hier voll angerechnet werden. Bei der unechten Erbschaftsteuerversicherung schließt der voraussichtliche Erbe auf das Leben des Erblassers eine Lebensversicherung in Höhe der zu erwartenden Erbschaftsteuer ab. Der Erbe ist dabei Versicherungsnehmer, Beitragszahler (abzugsfähige Sonderausgabe) und Bezugsberechtigter. Beim Tode des Erblassers fließt die Versicherungsleistung den Erben außerhalb des Nachlasses zu. Vorteil: Durch den Liquiditätszufluß kann die Erbschaftsteuerschuld beglichen werden, ohne daß zuvor das Erbe, z.B. das Haus, wie es leider sehr oft der Fall ist veräußert werden muß. Eine große deutsche Versicherungsgesellschaft stellt Ihnen mit speziellen Tarifen Absicherungsmöglichkeiten mit lebenslangen Todesfallschutz zur Verfügung. Interesse?Sie möchten nähere Informationen oder ein konkretes persönliches Angebot? Dann schicken Sie mir bitte eine E-Mail. |
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