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Zweite Schicht: Zusatzversorgung | ||
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Unter der zweiten Schicht versteht man eine Zusatzversorgung. Dazu zählt neben der betrieblichen Altersversorgung auch eine private Zulagenrente. Für alle Produkte gilt durch das Alterseinkünftegesetz werden alle neuen Verträge komplett auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Im Rahmen definierten Grenzen können die Beitragsszahlungen in dieser Schicht aber vollständig steuerfrei sein. |
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