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Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Achtung: Diese Seite hat wegen dem neuen Alterseinkünftegesetz nur noch Gültigkeit bis zum 31.12.2004. Angenommen, Sie wollen im Monat effektiv (netto) € 50,- sparen, dann müssen Sie - je nach Höhe Ihrer Abzüge - zwischen € 75,- bis € 125,- brutto verdienen. Bei der Direktversicherung müssen Sie, um € 100,- netto zu sparen, im Normalfall nur € 127,39 brutto aufwenden. Der Grund liegt darin, daß die Versicherungsbeiträge nicht Ihrem Spitzensteuersatz unterliegen, sondern lediglich einem pauschalen Steuersatz von derzeit 20% zzgl. Solidaritätszuschlag, also zusammen 21,5%. Das Betriebsrentengesetz ermöglicht es zur Zeit jedem Arbeitnehmer bis zu maximal € 1.742,- pro Jahr in einer sogenannten Direktversicherung anzulegen. Die Basis bildet eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer, nach der ein Teil des Bruttogehaltes oder auch der Sonderzahlungen in diese Anlageform investiert wird. Bedingung ist dabei, daß die Versicherung auf mindestens Endalter 60 abgeschlossen wird sowie eine 12-jährige Mindestlaufzeit und mindestens 5-jährige Beitragszahlungsdauer hat. So sah Ihre Ersparnis bis zum 31. März 1999 ausSie hatten ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von € 43.460,-. Daraus zahlten sie nach Steuergrundtabelle € 13.230,- Steuern. Ihr jährlicher Beitrag zur Direktversicherung belief sich auf € 1.742,-. Die dafür fällige pauschale Lohnsteuer betrug € 375,-. Machte einen Gesamtaufwand brutto von € 2.117,- pro Jahr. Dieser Betrag minderte ihr zu versteuerndes Einkommen auf € 41.343,-, wofür nur noch € 12.274,- Steuer anfielen. Sprich: Sie hatten eine Steuerersparnis von € 956,-. Bei Zahlung der Direktversicherung aus Sonderzahlungen, z.B. dem Weihnachtsgeld, ergab sich zusätzlich eine Ersparnis dadurch, daß keine Sozialabgaben (für die € 1.742,-) fällig wurden: dies waren in 2001 € 223,- (3,25% Arbeitslosenversicherung plus 9,55% Rentenversicherung machte 12,8). Somit belief sich ihr tatsächlicher Aufwand auf € 930,- pro Jahr. Zur Verdeutlichung: Sie sparten € 1.742,- und mußten dafür nur € 930,- aufwenden - die Differenz wurde durch die gesparten Steuern und Sozialabgaben gedeckt. Die Ersparnis durch die Sozialabgaben gilt jedoch nur noch bis zum Jahr 2008. So sieht Ihre Ersparnis ab dem 1. April 1999 ausDurch eine Änderung des §40 EStG können Sie die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20% nicht mehr von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen abziehen. Dadurch haben Sie ein zu versteuerndes Einkommen auf Grundlage des obigen Beispiels von € 41.717,-. Sie hätten - ohne Direktversicherung - ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von € 43.460,-. Daraus zahlten sie nach Steuergrundtabelle € 13.940,- Steuern (incl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Ihr jährlicher Beitrag zur Direktversicherung beläuft sich auf € 1.742,-. Die dafür fällige pauschale Lohnsteuer beträgt € 392,-. Macht einen Gesamtaufwand brutto von € 2.134,- pro Jahr. Dieser Betrag mindert ihr zu versteuerndes Einkommen auf € 41.717,-, wofür nur noch € 13.101,- Steuer anfallen. Sprich: Sie haben eine Steuerersparnis von € 839,-. Bei Zahlung der Direktversicherung aus Sonderzahlungen, z.B. dem Weihnachtsgeld, ergibt sich zusätzlich eine Ersparnis dadurch, daß keine Sozialabgaben (für die € 1.742,-) fällig werden: dies sind in 1999 € 278,-. Somit beläuft sich ihr tatsächlicher Aufwand auf € 1.018,- pro Jahr. Zur Verdeutlichung: Sie sparen € 1.742,- und müssen dafür nur € 1.018,- aufwenden - die Differenz wird durch die gesparten Steuern und Sozialabgaben gedeckt. Zahlt Ihr Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer und Sie zahlen die Direktversicherung aus Sonderzahlungen, dann beläuft sich Ihr tatsächlicher Aufwand auf € 677,-. Dies lohnt sich für den Arbeitgeber evtl., da dieser durch die Direktversicherung den gleichen Betrag an Sozialabgaben einspart und da er diese Steuerübernahme als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen kann. Sie haben keine Sonderzahlungen, aber Ihr Arbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer? Dann beläuft sich Ihr tatsächlicher Aufwand auf € 903,-. Optimal für Sie ist, Ihr Arbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer und Sie bezahlen die Direktversicherung aus Sonderzahlungen, denn dann greift die genannte Gesetzesänderung nicht. Ihr tatsächlicher Aufwand beläuft sich auf € 677,-. Zur Übersicht nochmal die ganzen Zahlen in einer etwas zu lang geratenen Tabelle:
Ich verdiene aber keine € 43.460,-Da nicht gerade jeder genau € 43.460,- Jahresgehalt hat, noch zwei Anmerkungen. Verdienen Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (in 1999 € 3.260,- West bzw. € 2.760 Ost) und sind Sie gesetzlich krankenversichert, so sparen Sie zusätzlich zu den genannten Beträgen auch Krankenversicherungsbeiträge, also ein Betrag von rund € 123,-. Verdienen Sie umgekehrt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (in 1999 € 4.346,- West bzw. € 3.680,- Ost), entfallen bei Ihnen die Ersparnisse durch die Sozialabgaben. Andererseits sind die steuerlichen Ersparnisse bei Ihnen natürlich wesentlich höher, da Ihr Spitzensteuersatz entsprechend hoch ist. Sie haben Interesse an einer Direktversicherung?Dann fragen Sie erst Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen ein fertiges Konzept zur Direktversicherung anbietet. Läßt die Firma Ihnen freie Wahl zum Abschluß einer Direktversicherung, dann schicken Sie uns nur Ihre Telefonnummer per E-Mail: wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf. |
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